Hebammenversorgung und Wahlfreiheit des Geburtsortes im Landkreis sichern

Darmstadt, 30. März 2015
 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird beauftragt:

  1. zu prüfen, durch welche Maßnahmen der Landkreis dazu beitragen kann, die flächendeckende
    Versorgung auch im ländlichen Raum mit Hebammenhilfe zu sichern, um damit auch die im Sozialgesetzbuch garantierte Wahlfreiheit des Geburtsortes zu ermöglichen.
  2. die geburtshilfliche Versorgung im ländlichen Bereich zum Thema für innovative Ansätze beim Aufbau weiterer Gesundheitsstrukturen zu machen.
  3. sich bei der Hessischen Landesregierung und bei der Bundesregierung für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, auch für die ambulant tätigen Hebammen, insbesondere für eine strukturelle Lösung der Haftpflichtproblematik einzusetzen.

 
Begründung:
Nach den Berufsordnungen der Länder ist die Ausübung des freiberuflichen Hebammenberufs in der Geburtshilfe davon abhängig, dass eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Die noch bis Juli 2015 durch Gruppenhaftpflichtversicherungen abgesicherten Leistungen der Hebammen werden jedoch durch eine Veränderung in der Struktur der Versicherer gefährdet. Durch den massiv angestiegenen Versicherungsbeitrag sind bereits jetzt in der Geburtshilfe tätige Hebammen in der Ausübung ihres Berufes bedroht.
In den vergangenen Jahren haben bereits zahlreiche Hebammen ihre geburtshilfliche Tätigkeit aufgegeben.
Die Wahlfreiheit schwangerer Frauen über den Geburtsort (Hausgeburt, Geburtshaus, Geburt im Krankenhaus mit begleitender Beleghebamme oder dort angestellter Hebamme) ist in Gefahr.
Insofern erscheint es uns erforderlich, dass der Kreisausschuss überprüft, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Hebammen im Landkreis ergriffen werden können.