Zuständigkeit des Kreistages für mittelbare Beteiligungen

An den
Vorsitzender des Haupt-und
Finanzausschusses
Herrn Hans-Dieter Karl
im Hause
Darmstadt, den 20.10.2017

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und
FDP
TOP 2.3 Zuständigkeit des Kreistages für mittelbare Beteiligungen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
wir bitten den nachfolgenden Änderungsantrag für die Vorlage 0957/2017 auf
der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. Oktober 2017 zu
berücksichtigen:
Der Antrag wird wie folgt verändert:
Beschlussvorschlag:
Für die Beschlüsse nach § 30 Nr. 10 und 11 HKO ist zukünftig der Kreisausschuss
(KA) für folgende Beteiligungen zuständig:
-ENTEGA AG
-Rhein-Main-Verkehrsverb. GmbH
-Ivm GmbH
-FrankfurtRheinMain GmbH
-HEAG mobiBus GmbH &co.KG
-HEAG mobiBus Verwaltungs-GmbH
-Tierkörperbeseitigung Hessen Süd
-Gruppenwasserwerk Dieburg
-Wasserverband Hessisches Ried
-Wasserverband Gersprenzgebiet
-Ekom21-KGRZ
Begründung:
Anders als in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagen, wird eine positive Zuweisung der
Zuständigkeiten an den Kreisausschuss für sinnvoller angesehen. Bei den
angegebenen mittelbaren Beteiligungen, bei denen dem KA die Beschlusskompetenz
übertragen werden soll, handelt es sich um Beteiligungen, denen i.S. der
Bestimmungen HGO/HKO keine größere Bedeutung zukommt. Die restlichen
Beteiligungen verbleiben dann – automatisch – in der parlamentarischen Bearbeitung
durch den Kreistag.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Sprößler
SPD-Fraktion
Marianne Streicher-Eickhoff
Bündnis90/Die Grünen-Fraktion
Friedrich Battenberg
Bündnis90/Die Grünen-Fraktion
Wilhelm Reuscher
FDP-Fraktion