7. Februar 2002
Antrag 030/VII
Antrag zur Kreistagssitzung am 11. 03. 2002
Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird beauftragt, zukünftig bei Neubauten oder der grundlegenden Erneuerung von Heizungsanlagen im Vorfeld der Entscheidung die technischen Möglichkeiten sowie die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes alternativer Heizenergien zu prüfen und die Ergebnisse dem Bau-, Verkehrs- und Umwelt-Ausschuss des Kreistages vorzulegen.
Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:
- Holzhackschnitzelheizungsanlagen
- Blockheizkraftwerke
- Solaranlagen
Begründung:
Der Landkreis beabsichtigt erhebliche Investitionen im Schulbau; Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind nötig; Erweiterungsmaßnahmen werden erforderlich; ggf. werden im Zuge des Umbaus der Schullandschaft neue Schulen entstehen.
Modernisierungsmaßnahmen des Verwaltungsgebäudes in Dieburg sind im Gespräch; die Anpassung der Energieversorgungssysteme im Heag-Haus in Kranichstein ist nach den Aussagen in der Debatte um den Ankauf ebenfalls erforderlich.
Die Wirtschaftlichkeit neuer ressourcensparender oder sogar regenerativer Energieversorgungssysteme ist einem ständigen Wandel unterworfen. Insbesondere durch das Erneuerbare- Energien- Gesetz und die Biomasse-Verordnung werden die Einspeisung in die Netze der Stromversorger sowie die Vergütung geregelt.
Durch die neue Richtlinie für die Förderung nach den §§ 5 bis 8 des Hessischen Energiegesetzes werden Anlagen zur rationellen Energienutzung und zur Nutzung erneuerbarer und vergleichbarer Energiequellen gefördert.
Nach Aussagen der Bewilligungsbehörde ist das Landesprogramm insbesondere für öffentliche Träger (Kommunen, Landkreise, Kirchen etc.) gedacht.
Der Landkreis soll hier beispielgebend den Einsatz der neuen Technologien fördern, nachdem ihre ökologischen Vorteile unumstritten sind, ihre Wirtschaftlichkeit wesentlich verbessert wurde und der Landkreis das Prinzip des nachhaltigen Wirtschaftens im Sinne des Agenda 21-Gedankens verfolgt.