Übernahme von Betreuungskosten

Kreistag 22. 5. 17, TOP 8
Renate Battenberg

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren,
schon jetzt lässt sich erkennen, dass sich das hessische Modell des „Paktes für den Nachmittag“ zu einem Erfolgsprojekt entwickeln wird; dies gilt jedenfalls für unseren Landkreis, in dem nach einer Pilotphase bereits einige Grundschulen aktiv dabei sind. Doch zeigt sich nun, dass durch die Gründung der DaDi-gGmbH als Trägerin der Paktschulen im Auftrag des Landkreises rechtliche Probleme entstanden sind, die noch nicht vollständig gelöst werden konnten. Nachdem der Kreistag bereits im ver¬gangenen Jahr die alte Gebührensatzung für die Betreuenden Grundschulen in der Trägerschaft des Landkreises mit Wirkung ab 1. August 2017 aufgehoben hatte, gab es eine neue Situation. Eine Auswirkung dabei war, dass damit auch die Gebührenermäßigungen ab diesem Zeitpunkt wegfallen würden. Da die gGmbH nicht eigenständig eine neue Satzung erlassen kann, ist der Landkreis selbst in der Pflicht, etwa entstehende Nachteile auszugleichen. Dies wollte die ursprüngliche Vorlage Nr. 733 bewirken. Die analoge Anwendung des § 90 Abs. 2 und 3 SGB VIII erfüllt diesen Zweck größtenteils.
Doch eine Regelung war aber außer Acht gelassen worden, denn in der bisher geltenden Gebührensatzung ist eine Ermäßigung für Geschwisterkinder enthalten. Mit dem Ausscheiden der betroffenen Kinder aus der Betreuenden Grundschule würde diese Regelung zum Nachteil einer gewissen Anzahl von Kindern und Eltern auslaufen.
Es ist also notwendig, eine Regelung dafür zu treffen, dass eine Fortführung dieser Ermäßigung für alle in Landkreisträgerschaft stehenden Betreuenden Grundschulen und Pakt-Schulen möglich ist. Deshalb sollte die Geschwisterkindermäßigung bis zum Ende des Schuljahrs 2017/18 verlängert werden, um damit dem Kreisausschuss ausreichend Zeit zu geben, das bisherige Modell rechtzeitig vor Schuljahresende zu evaluieren und eine angemessene neue Regelung für Geschwisterkinder vorzulegen.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie deshalb darum, dem Änderungsantrag der Koalition zuzustimmen.

Änderungsantrag zur Vorlage 0733-2017

Übernahme von Betreuungskosten Punkt c wird wie folgt geändert:
Die für die Maßnahmen in Trägerschaft des Landkreises derzeit geltende Geschwisterregelung wird bis zum Ende des Schuljahres 2017/2018 beibehalten und steht auf Antrag für alle offen. Bezüglich der Fortführung der Geschwisterregelung über das Schuljahr 2017/2018 hinaus wird der Kreisausschuss gebeten, eine Evaluierung bezüglich der Inanspruchnahme und der angefallenen Kosten zu erstellen und dem Kreistag rechtzeitig vor dem Beginn des Anmeldezeitraums für das Schuljahr 2018/2019 vorzulegen.
Begründung
Mit dem in der Vorlage aufgeführten Punkt c) würde die Geschwisterregelung schrittweise aufgegeben. Um die
Diskussion über den Erhalt und die hierfür anfallenden zusätzlichen Kosten auf eine fundierte Grundlage zu stellen, soll der Kreisausschuss eine umfassende Evaluation vorlegen.