Fragestunde

KT-Sitzung 13.02.17 (TOP 11:AfD:Fragestunde)
Friedrich Battenberg

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine sehr verehrten Damen und Herren,
Auf der Kreistagssitzung vom 26. September vergangenen Jahres hatte ich bereits ausführlich zum AfD-Antrag zur Einführung einer aktuellen Stunde Stellung bezogen. Eigentlich könnte ich diese Rede in aktualisierter Form hier wiederholen. Denn es liegt ganz offensichtlich jetzt ein Antrag vor, der im Sinne unserer Geschäftsordnung den „gleichen Verhandlungsgegenstand“ wie der erwähnte ältere Antrag beinhaltet. Ob man von einer „aktuellen-„oder einer „Frage-Stunde“ spricht, macht nur einen graduellen Unterschied aus. Der einzig relevante Unterschied zwischen den beiden Anträgen besteht darin, dass im alten Antrag die Zuordnung der Fragen und Diskus¬sionsbeiträge zu Kreistagsangelegenheiten offengelassen wurde, während dies im neuen Antrag auf die Zuständigkeit des Kreisausschusses eingeschränkt wird. Offen¬sichtlich hat die AfD-Fraktion meinem alten Redebeitrag aufmerksam zugehört und einige Lehren daraus gezogen. Es ist nicht mehr von „Gegenständen von allgemei¬nem und aktuellem Interesse“ die Rede.
Der nun vorliegende Antrag hätte also gar nicht auf die Tagesordnung gesetzt wer-den müssen; es war ein Entgegenkommen der Kreistagsvorsitzenden, dass sie sich anders entschieden hat. Deshalb möchte ich noch einige wenige Worte zum Inhalt anschließen:
Unsere Geschäftsordnung lässt die Möglichkeit von Anfragen in schriftlicher oder elektronischer Form an die Vorsitzende des Kreistages vor, allerdings gebunden an die jeweiligen Antragsfristen. Dies hat seinen Grund darin, dass dem Kreisausschuss ausreichend Zeit gegeben werden soll, sich damit zu beschäftigen, damit eine Ant¬wort auf aktuellem Stand der Akten gegeben werden kann. Wenn nun, wie im Antrag verlangt, die Frist auf eine Woche verkürzt wird, würde dies den wohlüberlegten Ver¬fahrens- und Fristenregeln der Geschäftsordnung widersprechen. Die Antwort könnte nur vorläufig und ohne belastbaren Gehalt ausfallen. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass die Fragen streng formalisiert werden und in einem ritualisierten Ver¬fahren vorgetragen werden sollen.
Es besteht andererseits auch überhaupt kein Bedürfnis für eine solche formalisierte Fragestunde. Auf aktuelle Entwicklungen kann stets mit Dringlichkeitsanträgen rea-giert werden. Es gibt also durchaus die Möglichkeit, auch nach Ablauf der Antragsfri¬sten auf Ereignisse zu reagieren. Ich mache auch darauf aufmerksam, dass am Ende aller Ausschusssitzungen in einem standardisierten Tagesordnungspunkt Fragen ge¬stellt werden können. Hier können in freier Rede und Gegenrede durchaus Themen angesprochen werden, die nicht unbedingt die Zuständigkeit des Kreisausschusses berühren müssen. Hier sind Diskussionen darüber sehr viel offener, formloser und unbefangener möglich, Alle Fraktionen – auch diejenigen, die nur eine beratende Stimme im Ausschuss haben – haben hier gleichermaßen die Chance, Aktuelles anzusprechen, auf Mängel hinzuweisen und Defizite zu benennen, ohne dass an Anträge oder Anfragen gedacht werden muss. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die zuständigen Dezernenten darauf umfassend antworten und ggf. Details im Protokoll nachreichen.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird deshalb dem Antrag nicht zustim-men.