BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Darmstadt-Dieburg
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2. November 2017

Schulschwimmentwicklungskonzept

Änderungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
-Dr. Helena Schwassmann-

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

dass der Schwimmunterricht an Schulen wichtig ist, wissen wir alle. Wir wissen, dass die beste Versicherung gegen Ertrinken neben umsichtigem Verhalten sicheres Schwimmen ist. Wir möchten es jedem Kind gönnen, im Sommer in den Badesee zu springen in der Gewissheit, sich sicher im Wasser bewegen zu können. Schwimmen wird gerade auch im späteren Leben für viele Personen wichtig. Wer schon älter ist, an Gelenkerkrankungen oder Übergewicht leidet, und das sind nicht wenige!, dem bietet sich mit dem Schwimmen eine gute Möglichkeit, durch Sport seine gesundheitliche Situation zu verbessern, vorausgesetzt man hat Schwimmen gelernt. Was das Ziel angeht, sind wir uns also im Grunde einig.
Schwimmen lernen soll kein Luxus sein. Längst nicht alle Eltern haben das Geld, ihren Kindern private Kurse zu bezahlen, ebenso ist es vielen nicht möglich, ihren Kindern selbst Schwimmen beizubringen.
Die Frage ist also nicht, was wir wollen, sondern wie. Was kann der Landkreis dazu beitragen, die Aufgabe zu lösen, unseren Kindern weiterhin Schwimmunterricht anzubieten? Ähnlich vieler anderer Infrastruktur, wie Straßen, Schulen, Kindergärten, Büchereien bezweifelt auch bei den Schwimmbädern niemand, dass sie gebraucht werden, leider aber kosten sie alle Geld und sind (vielleicht abgesehen von großen Wasserparks und Thermen) trotz der Eintrittsgelder für jede Kommune oder für jeden Verein ein Zuschussgeschäft. Selbst die Betriebskosten können normalerweise nicht gedeckt werden, von der Investition für den Bau ganz zu schweigen. Und so formuliert sich die Frage nach einem neuen Schwimmbad dann auch sehr schnell: „Wer bezahlt?“.
Es ist der Sache nicht dienlich, wenn nach gewonnener Erkenntnis jeder anfängt, auf den anderen zu zeigen. Weder Kommunen noch Landkreis oder Landesregierung sind nach aktueller Gesetzeslage verpflichtet, den Bau neuer Schwimmbädern zu bezahlen; darum bringt uns die Frage nach der Zuständigkeit auch nicht zu einer Lösung. Vielmehr müssen wir uns die Frage stellen: Was können und sollten wir sinnvollerweise beitragen?
Schwimmbäder sind ja wie schon gesagt in zweifacher Hinsicht eine finanzielle Belastung: Erstens die Investition, die für den Bau erforderlich ist, zweitens in der Unterhaltung. Die Stadtverordnetenversammlung in Dieburg hat bereits beschlossen, dem örtlichen Schwimmverein kostenlos ein erschlossenes Grundstück zur Verfügung zu stellen, auf dem der Verein ein neues Trainingsbad bauen kann, da das alte bekanntlich 2019 abgerissen wird. Wer aus Dieburg kommt und die Probleme kennt, die wir dort haben, überhaupt Grundstücke für städtische Bauprojekte zu finden, und wer die Quadratmeterpreise kennt, der weiß, dass das durchaus viel wert ist. Die Landesregierung stellt Fördermittel für den Bau zur Verfügung. Wir haben die Hoffnung, dass diese Fördermittel auch von Kommunen in Darmstadt-Dieburg in Anspruch genommen werden können. Beides hilft beim ersten Problem, der Finanzierung des Neubaus weiter.
Der Landkreis Darmstadt Dieburg wird in beiden Bereichen, Finanzierung und Unterhalt, ebenfalls helfen. An dieser Stelle vielen Dank an Herrn Fleischmann für die umfassenden Informationen, die es uns ermöglicht haben, die Lage zu beurteilen und darauf fußend den vorliegenden Antrag zu stellen.
Zum Zweck, den Schwimmunterricht an Schulen langfristig zu sichern, soll im Rahmen der Vereinsförderung ein Zuschuss in der üblichen Höhe gewährt werden. Die Vereine haben einen Anspruch darauf, bei der Förderung gerecht behandelt zu werden, sie leisten viel für die Menschen im Landkreis, und zwar nicht nur solche Vereine, die sich dem Schwimmsport widmen. Leider können wir nicht jedem Verein einen höheren Zuschuss zu anstehenden Investitionen zahlen, wir tragen aber dennoch unseren Teil dazu bei.
Außerdem soll, und das ist der wahrscheinlich wichtigere Punkt, den Betreibern der Bäder eine angemessene Kostenerstattung gewährt werden, so dass sie langfristig mit zuverlässig und planbar fließenden Mitteln für den laufenden Betrieb kalkulieren können.
Desweiteren soll der Kreistag in Zukunft bei jeder größeren Änderung der Situation im Schulschwimmen informiert werden, und die Kreisverwaltung soll Angebote von Fördermitteln im Auge behalten, um Kommunen, die sie nutzen könnten, rechtzeitig zu informieren.
Wir bitten Sie um Unterstützung für unseren Antrag. Er bietet eine Grundlage für eine positive Entwicklung und schafft Planungssicherheit. Mehr zu versprechen klänge zwar erst einmal gut, wäre aber auf Dauer nicht leistbar.

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