Zielgruppenorientierte Haushaltssteuerung – Gender Budgeting

Zielgruppenorientierte Haushaltssteuerung – Gender Budgeting, Top 14
Antrag der Koalition zur Kreistagssitzung am 13.2.2017
Barbara Roos

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren,

Tun wir das Richtige für die Richtigen richtig?
Diese Frage stellen wir uns bei allen Entscheidungen, die hier im Parlament getroffen werden.
Dazu gehört auch die Frage, ob die Mittel, die wir im Haushalt beschließen, gerecht, gleich, zielgruppenorientiert verteilt werden.
Zur Erinnerung:
Vor inzwischen 15 Jahren, am 13.5.2002 hat dieser Kreistag beschlossen, für das politische Handeln die Grundsätze des Gender Mainstreaming zu beachten, Geschlechtergerechtigkeit also als Querschnittsaufgabe zu betrachten.
Einige von Ihnen werden sich daran erinnern.
Am 6.9. 2010 wurde dem Kreistag ein Maßnahmenkatalog vorgelegt, in dem auch die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an den finanziellen Mitteln des Landkreises als Ziel formuliert wurde.

Es folgte der Fachtag im Mai 2016- „Mehr Effizienz und Gerechtigkeit in öffentlichen Haushalten“- eine Projektpräsentation der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung in Mühlheim, die große Aufmerksamkeit hier im Haus gefunden hat.
Der Landrat sprach von der Annäherung, einen chancengerechten Haushalt aufzustellen, wir wollen nun mit diesem Antrag den nächsten Schritt beschließen und die Umsetzung angehen.
Wir erfinden damit das Rad nicht neu, wir können uns orientieren an zahlreichen Beispielen der praktischen Umsetzung in Städten wie Freiburg oder München, dem Land Berlin und NRW, ….Oder wir nehmen uns das Beispiel von Österreich, ein Vorreiter in unserer Nachbarschaft, der die Verpflichtung zu Gender Budgeting als Staatszielbestimmung in die Verfassung aufgenommen hat.
Als Landkreis sind wir aus meiner heutigen Kenntnis Pioniere, insofern können wir durch den heutigen Beschluss auch eine Vorreiterrolle einnehmen. Waren wir nicht auch einmal Pilotkreis bei der Einführung von Doppik und Optionskommune bei der Übernahme der ALG II Betreuung?

Was wollen wir mit diesem Antrag nun konkret erreichen?
Wir definieren das übergeordnete Ziel, die zur Verfügung stehenden Mittel geschlechtergerecht einzusetzen. Dazu sind Umsetzungsschritte erforderlich, wie wir sie in unserem Antrag benannt haben:
1. Eine Konzeption wird erstellt, nach der die Umsetzung unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen erfolgen kann.
2. Infrage kommende, sinnvolle Produktbereiche werden ermittelt (z.B. Sportförderung, VHS)
3. Die Budgets sollen hinsichtlich ihrer Verteilung auf die Geschlechter analysiert werden
4. Die Gelder sollen den Geschlechtern in gleicher Höhe zugutekommen.
5. Wenn dies nicht möglich ist, wird dies durch die Darstellung transparent und erhöht die Akzeptanz.
6. Auf Grundlage dieser Ergebnisse können wir politische Maßnahmen ergreifen um ggf. gegenzusteuern (VHS-Angebote für Männer schaffen).
Gender Budgeting ist also ein Analyse-und Steuerungsinstrument. Dabei geht es nicht darum, jeden Euro 50:50 zu teilen, es geht vielmehr um bedarfsgerechte und gleichstellungsorientierte Verteilung, um transparente Entscheidungen, wenn die Ausgaben unterschiedlich verteilt sind, es geht um den verantwortungsvollen Umgang mit dem Geld.
Wir stehen am Anfang und sehen, es ist ein Weg, der zunächst Zeit und ein Umdenken erfordert. „Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann“. Dieses Zitatwird hier immer wieder gerne genutzt, wenn es um neue Wege geht. Deshalb haben wir unser zunächst angestrebtes zeitliches Ziel: die ersten Umsetzungsschritte bereits im HH 2018 vorzunehmen, noch einmal zurückgenommen. Wir möchten aber mit einer regelmäßigen Berichterstattung über die Umsetzungsschritte informiert werden um den Prozess aktiv begleiten zu können.
Mit dem heutigen Beschluss möchten wir einen gemeinsamen und konstruktiven Prozess in Gang setzen.
Dafür bitten wir Sie um ihre Zustimmung.